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Grundstücksbewertung

 

Erstellung von Wertgutachten als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke.


Zweck der Grundstücksbewertung?


  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
  • Wertermittlung in der Zwangsversteigerung
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
  • Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff BewG)
  • Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff BewG)
  • Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes

Ziel in der Grundstücksbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) im Sinne des § 194 BauGB. Dafür werden verschiedene anerkannte Wertermittlungsverfahren verwendet.